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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  bzw.Haftungsausschlusserklärung 

Inhaber: Franz Rotter – Freizeitbetriebe – Prof.G.Moißlstrasse 3, 2000 Stockerau

Version – 01.05.2018

SEGTOURS-STOCKERAU (im folgendem „Veranstalter“ genannt) führt durch Guides geführte Touren auf Segway`s – Elektro-Roller – durch.

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Betrieb eines Segway ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, welches vom Mieter aus eigenem Entschluss eingegangen wird.
Die Teilnahme am Gratis-Segway-Test, am Fahrtraining bzw. an der Segway-Tour erfolgt ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Interessenten bzw. des Mieters.

1. Bedingungen für die Teilnahme der Mieter an geführten Segway-Touren.

1.1 Der Mieter ist ohne fremde Hilfe in der Lage zu stehen und Stufen zu steigen. 

1.2 Der Mieter leidet nicht an Epilepsie, Thrombosen, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Folgen nach Schlaganfall, Gehbehinderungen, Gleichgewichtsstörungen oder an anderen vergleichbaren Handicaps. 

1.3 Schwangeren Frauen ist die Teilnahme nicht gestattet.

1.4 Der Konsum von Alkohol und/oder Drogen jeglicher Art vor der Einweisung, vor dem Tourstart bzw. während der  Tour und während der Tour-Pausen ist strengstens verboten.

1.5 Während der Fahrt mit dem Segway ist das Telefonieren, Fotografieren oder das Rauchen bzw. alle Aktivitäten, die zur Ablenkung des Mieters selbst und/oder der anderen Tour-Teilnemern führen können, verboten.

1.6 Der Mieter lässt sich durch einen Guide des Veranstalters in die Handhabung und das Fahren des Segway einweisen (ca. 5-15 Min.). Erst nach der Teilnahme an dieser Einweisung- und dem Fahrtraining darf der Mieter an der Segway-Tour teilnehmen.

1.7 Der Mieter trägt während des Fahrtrainings und der Segway-Tour einen Helm. Entweder hat der Mieter diesen selbst mitgebracht oder er benutzt einen kostenlos zur Verfügung gestellten Helm des Veranstalters.

1.8 Während der Tour fährt der Mieter ausschließlich auf den freigegebenen Strecken. Dazu folgt der Mieter dem Guide im vorgegebenen Tempo. Der Mieter beachtet und befolgt die Anweisungen des Guide und hält stets ausreichend Abstand zu den anderen Tour-Teilnehmern. Nebeneinander-, einhändiges-, slalom-, zu schnelles- od. Rückwärtsfahren, zu dichtes Auffahren auf das vor ihm fahrende Segway, schaukeln sowie „im Kreis drehen“ mit dem Segway sind verboten. Um Unfälle zu vermeiden, hat der Mieter auf Bodenunebenheiten, Fahrbahnbeschädigungen, Steine, Schlaglöcher und Pfützen etc. zu achten und diesen auszuweichen.

1.9 Der Mieter fährt im eigenen Interesse vorsichtig und geht mit dem Segway sorgsam um. Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Beschädigungen an dem von ihm gefahrenen bzw. für die von ihm beschädigten Segways anderer Tour-Teilnehmer.

1.10 Bei rot blinkenden Lichtern am Segway verbunden mit Vibrationen und akustischen Warnsignalen des Segways muss der Mieter das Segway sofort bremsen und absteigen! Es kann zu einer Sicherheitsabschaltung des Segway kommen.

1.11 Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Fahrräder findet Anwendung.

2. Reservierung / Buchung / Daten

2.1 Buchungen nimmt der Veranstalter telefonisch unter +43 (0) 699 124 17 195, über Internet (Homepage: www.segtours-stockerau.com) oder per Email an info@segtours.eu entgegen. Wunschtermine werden unverbindlich vorgemerkt.

2.2 Buchungen sind seitens des Veranstalters erst verbindlich, wenn der vom Mieter einbezahlte Tour-Preis auf dem Konto von SEGTOURS STOCKERAU eingegangen ist.

2.3 Der Tour-Preis muss vom Mieter vor Antritt der Tour entrichtet werden.

2.4 Kunden-Datenspeicherung:
Mit der Anmeldung erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass der Veranstalter die vom Mieter erhaltenen Daten bzw. Tour-Fotos speichern und für geschäftliche Zwecke verwenden darf.

3. Umbuchung / Stornierung

3.1 Gebuchte Touren können vom Mieter bis zu 5 Tage (120 Stunden) vor Tourbeginn kostenlos storniert oder umgebucht werden. Im Fall einer Stornierung durch den Mieter nach dieser Frist, wird vom Veranstalter 50 % des Tourpreises in Rechnung gestellt.

3.2 Sollte ein Teilnehmer ohne eine vorherige Information an den Veranstalter (nachweisliche Nachrichtenübermittlung an den Veranstalter zwingend erforderlich!) nicht oder verspätet zum vereinbarten Termin erscheinen, ist vom Mieter der volle Tourpreis zu bezahlen (Gutscheine, Tickets verlieren ihre Gültigkeit, bereits bezahlte Beträge werden nicht rückerstattet).

4. Rücktritt nach Einweisung

Sollte der Mieter während oder nach der Einweisung feststellen, dass er das Segway nicht benutzen will/kann oder der Veranstalter feststellen, daß der Mieter aus Sicherheitsgründen an der Tour nicht teilnehmen kann, wird eine Aufwands-Pauschale von EUR 20,– vom Veranstalter einbehalten, der Rest des Tourpreises an den Mieter zurückerstattet!

5. Sicherheit

5.1 Der Mieter sichert dem Veranstalter zu, den Mietgegenstand (Segway) sorgsam zu behandeln und sich gegenüber anderen Tour-Teilnehmern rücksichtsvoll zu verhalten.
Der Veranstalter behält sich vor, Mieter bei denen Zweifel an der Fahreignung bestehen aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme auszuschließen. Mieter, die den Anweisungen des Guides nicht folgeleisten, die Durchführung der Tour nachhaltig stören oder sich und andere Personen durch ihr Verhalten gefährden, können vom Veranstalter von der Teilnahme auch während der Tour ausgeschlossen werden. Im Fall eines Ausschlusses hat der betroffene Mieter keinen Anspruch auf Rückzahlung des Tourpreises.

5.2 Eine vorzeitige Beendigung der Tour und Rückgabe der Segways an einem anderen als dem Ausgangsort der Tour, ist durch den Mieter nicht möglich (Ausnahme: Aus Sicherheitsgründen).

5.3 Höhere Gewalt: Wenn die Tour aufgrund witterungsbedingter Umstände, besonderer Verkehrssituationen oder sonstiger Betriebs- oder Verkehrsstörungen, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind, nicht in der geplanten Form durchgeführt werden kann, ist der Veranstalter berechtigt, vor oder während der Tour den Streckenverlauf zu ändern oder die Tour abzubrechen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch des Mieters auf Rückerstattung des Tour-Preises oder auf Abgeltung sonstiger Kosten/Ansprüche, wie z.B. Anreisekosten etc.

6. Haftung

6.1 Die Teilnahme an einer Segway-Tour ist nur dann möglich, wenn die AGB (Haftungs-Ausschlusserklärungen) vom Mieter zur Kenntnis genommen und die Kenntnisnahme im Rahmen der Buchung akzeptiert worden ist. Die ABG liegen bei  SEGTOURS STOCKERAU zur Einsicht auf bzw. befinden sich auf der Homepage – www.segtours-stockerau.com

6.2 Während der Benutzung des Segway ist den Anweisungen des Guide unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter und die Mitarbeiter des Veranstalters übernehmen keine Haftung für entstandene Personen- und/oder Sachschäden bzw. sich daraus ergebende Forderungen Dritter, die bei Nutzung eines Segway durch den Mieter entstehen. Es sei denn, die Schäden sind durch den Veranstalter oder einen seiner Mitarbeiter (Guide) grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden.

6.3 Der Mieter trägt die uneingeschränkte zivil- und strafrechtliche Verantwortung (Haftung) für alle durch ihn, bzw. durch den von ihm gesteuerten Segway, verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – bei Eigen- oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder bei unsachgemäßer Behandlung des Segway. Bei Nichtbeachtung von Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters.    Der Mieter haftet zur Gänze für alle Schäden am Segway (Reparaturkosten- bzw. entstehende Transport-Kosten für den Segway).
Für den Fall, dass der Mieter Dritten Schaden zufügt, hält der Mieter den Vermieter schad- u. klaglos.  Die Haftung des Veranstalters gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

7. Wetterverhältnisse

7.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei starkem Regen, Unwetter, Gewitter, Sturmwarnung, Überschwemmungen o.ä. eine gebuchte Tour aus Sicherheitsgründen abzusagen/umzubuchen.
Der Mieter ist für den Veranstalter telefonisch erreichbar um vom Veranstalter gegebenenfalls über eine Umbuchung/Absage informiert werden zu können. Ausgestellte Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.

7.2 Empfohlene Ausrüstung / Kleidung

  1. a) Bequeme, feste Schuhe. Keine hohen Absätze!
    b) Der Jahreszeit bzw. der Witterung angepasste Kleidung.

 8. Sonstiges

8.1 Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer Segway-Tour oder Parcours-Fahrt. Ausschließlich der Veranstalter entscheidet über die Vermietung eines Segway.

8.2 Als Erfüllungsort und Zahlungsort gilt der Sitz von SEGTOURS STOCKERAU als vereinbart.

8.3 Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechtes und der Gerichtsstand Korneuburg vereinbart.

8.4 Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er über die Risiken bei der Benützung aufgeklärt und betreffend der Handhabung des Segway umfassend eingewiesen wurde.

 

Stockerau, 1. Mai 2018                                SEGTOURS STOCKERAU

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